FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Privatinsolvenz
Häufige Irrtümer über die Privatinsolvenz

Im Rahmen meiner jahrelangen Tätigkeit auf dem Gebiet der Schuldenbereinigung (Privatinsolvenz, Regelinsolvenz) werden mir seitens meiner Mandantinnen und Mandanten immer wieder bestimmte Fragen besonders häufig gestellt. Des Weiteren habe ich festgestellt, dass sehr viele Irrtümer über die Privatinsolvenz kursieren, die viele Betroffene leider davon abhalten, eine Privatinsolvenz bzw. Restschuldbefreiung in Angriff zu nehmen.
Da vermutlich auch Ihnen die eine oder andere dieser Fragen unter den Nägeln brennt, möchte ich diese Fragen hier kurz und überschaubar beantworten sowie den einen oder anderen Irrtum beseitigen. Die nachfolgenden Ausführungen gelten gleichermaßen für die Privat- und Regelinsolvenz.

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen wurden nach bestem Wissen und der erforderlichen Sorgfalt erstellt. Sie beruhen insbesondere auch auf Erfahrungen, die ich im Rahmen meiner jahrelangen anwaltlichen Tätigkeit gemacht habe. Gleichwohl wird für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Verbindliche und belastbare Auskünfte können nur nach eingehender Betrachtung des Einzelfalles und nach Erteilung eines entsprechenden Mandats erteilt werden. Ich danke für Ihr Verständnis.