Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts unterstütze ich Sie insbesondere beim Kündigungsschutz. Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie baldmöglichst mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden muss.

Ich bitte um Beachtung, dass ich im Bereich des Arbeitsrechts grundsätzlich nur Arbeitnehmer vertrete.