Das Insolvenzverfahren dauert jetzt nur noch drei Jahre. (Dauer des Insolvenzverfahrens)
Alle Insolvenzverfahren, die ab dem 01.10.2020 beantragt wurden, haben eine Laufzeit bis zur Restschuldbefreiung von nur noch drei Jahren. Siehe auch: Reform 2020: Restschuldbefreiung einheitlich in nur drei Jahren.
Für ältere Verfahren besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Laufzeit auf drei Jahre zu verkürzen. Dies ist aber an die Voraussetzung geknüpft, dass innerhalb dieser drei Jahre dem Insolvenzverwalter ein Betrag zufließt, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger iHv mindestens 35 % ermöglicht. Des Weiteren müssen auch die Verfahrenskosten innerhalb dieser drei Jahre beglichen werden. Siehe auch: Schuldenfrei in 3 Jahren und Schuldenfrei in 5 Jahren