Das Insolvenzverfahren dauert jetzt nur noch drei Jahre.
In der Tat besteht die Möglichkeit, dass die Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren seit Insolvenzeröffnung ausgesprochen wird. Dies ist aber an die Voraussetzung geknüpft, dass innerhalb dieser drei Jahre dem Insolvenzverwalter ein Betrag zufließt, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger iHv mindestens 35 % ermöglicht. Des Weiteren müssen auch die Verfahrenskosten innerhalb dieser drei Jahre beglichen werden. Siehe auch: Schuldenfrei in 3 Jahren und Schuldenfrei in 5 Jahren