Die Insolvenz steht in der Schufa. Ich bekomme dann keinen Handyvertrag, keinen Mietvertrag und kein Konto mehr bei einer Bank.
In der Tat wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Ihre Schufa-Daten aufgenommen. Soweit Sie jedoch aufgrund Ihrer Verbindlichkeiten mit dem Gedanken spielen, eine Insolvenz in Anspruch zu nehmen, ist davon auszugehen, dass Ihre Schufa bereits jetzt schon nicht mehr besonders “schön“ aussieht, da Gläubiger, die Mitglied bei der Schufa sind, entsprechende Negativmeldungen vermutlich bereits veranlasst haben. Des Weiteren stehen Meldungen aus öffentlichen Verzeichnissen auch in der Schufa, z. B. die (Nicht-) Abgabe der Vermögensauskunft, die im Schuldnerverzeichnis hinterlegt wird. Es macht somit überhaupt keinen Sinn, von der Insolvenz nur deswegen Abstand zu nehmen, weil diese dann in der Schufa steht. Im Gegenteil macht es dann erst recht Sinn, eine Restschuldbefreiung anzustreben, um hiermit auch die Schufa wieder zu bereinigen.
Sicherlich ist es schwierig, mit einer negativen Schufa bestimmte Verträge abschließen zu können (Handy, Miete, Bank). Dies liegt jedoch nicht an dem Umstand, dass die Insolvenz beantragt wurde, sondern, dass bereits Verbindlichkeiten vorhanden sind, die von den Gläubigern zu Schufa gemeldet wurden. Im Übrigen besteht für die Banken eine Verpflichtung, jedem Bürger ein Guthabenkonto einzuräumen. Nur wegen einer schlechten Schufa kann eine Bank Ihr Anliegen also nicht zurückweisen.