Wann ist meine Schufa wieder sauber?
Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird automatisch in die Schufa aufgenommen. Hierbei werden dann gleichzeitig sämtliche Forderungen, die von dieser Restschuldbefreiung erfasst werden, als erledigt gekennzeichnet. Der Vermerk über die Restschuldbefreiung und die erledigten Forderungen werden sodann nach drei weiteren Jahren endgültig aus der Schufa gelöscht, so das Ihre Schufa dann wieder vollständig “sauber“ ist. Ausnahmsweise ist eine Löschung der Eintragung über die erteilte Restschuldbefreiung auch schon vor Ablauf der drei Jahre möglich, soweit besondere Gründe für die umgehende bzw. vorzeitige Löschung geltend gemacht werden können.