Rechtsanwalt Weiß - Ihr Rechtsanwalt in Augsburg
Ich bin seit 2004 selbständiger Rechtsanwalt in Augsburg. Von 2004 bis 2011 firmierte die Kanzlei zunächst unter Jehle & Weiß Rechtsanwälte. Seit 2012 bin ich Einzelanwalt. Um die Interessen meiner Mandanten kompetent, umfassend und bestmöglich vertreten zu können, lege ich besonderen Wert auf ständige Fortbildung. Hervorzuheben sind die Fachanwaltslehrgänge Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht.
Schwerpunktmäßig bearbeite ich folgende Rechtsgebiete:
- Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenbereinigung
- Reform 2020:
Restschuldbefreiung einheitlich in nur drei Jahren! - Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Anwaltshaftung
- Sonstiges
Da ich Einzelanwalt bin, befasse nur ich mich mit Ihrem Rechtsfall. Eine individuelle, persönliche und effektive Bearbeitung ist Ihnen somit garantiert. Ich weiß vom Anfang bis zum Ende alles von Ihrem Fall und muss mich nicht umständlich bei Mitarbeitern nach dem aktuellen Sachstand Ihrer Angelegenheit erkundigen. Die Bearbeitung Ihrer Privatinsolvenz, Ihres Verkehrsunfalls, Ihrer Arbeitgeberkündigung oder Ihres sonstigen Anliegens können Sie ruhigen Gewissens in meine Hände legen. Um meinen Mandanten eine entsprechend hohe Bearbeitungsqualität zu gewährleisten, lehne ich Anfragen ab, wenn ich zu diesem Zeitpunkt keine Kapazität zur Übernahme des Mandats habe oder ich im angefragten Bereich nicht tätig bin. Qualität steht stets vor Quantität.