Strafrecht

Seit 2004 bin ich auch im Bereich des Strafrechts umfangreich tätig und stehe ich Ihnen als kompetenter Partner und Verteidiger zur Seite. Den Fachanwaltslehrgang Strafrecht habe ich 2016 erfolgreich abgeschlossen.

Werden Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, empfehle ich Ihnen, folgende Verhaltensregeln unbedingt zu beachten:

Schweigen ist Gold

Sie haben das Recht, zu schweigen! Machen Sie keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich keinesfalls auf Diskussionen mit der Polizei ein. Bestehen Sie im Falle Ihrer Verhaftung auf die Zuziehung eines Rechtsanwalts. Sprechen Sie ausschließlich mit Ihrem Rechtsanwalt über die Vorwürfe und den Sachverhalt.

Strafverteidiger kontaktieren

Ich empfehle Ihnen, bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und im besten Falle bereits vor der ersten Vernehmung einen Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen, da Fehler, die Sie zu Beginn machen, während des weiteren Verfahrens in aller Regel nicht mehr zu korrigieren sind.

Akteneinsicht nehmen

Nehmen Sie über Ihren Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte. Hiermit können Sie sich einen Einblick verschaffen, was Polizei und Staatsanwaltschaft bereits ermittelt und „gegen Sie in der Hand“ haben. Insbesondere wissen Sie dann, welche Zeugen bereits vernommen wurden und was diese ausgesagt haben.

Verteidigungsstrategie erstellen

Nach erfolgter Akteneinsicht wird Ihr Strafverteidiger mit Ihnen zusammen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie erarbeiten. Jetzt kann erstmals in Betracht gezogen werden, gegenüber den Ermittlungsbehörden oder gegenüber dem Gericht Angaben zur Sache zu machen.

Kontaktieren Sie mich im strafrechtlichen Notfall unter 0151 / 46711715.
Ich werde mich schnellstmöglich und diskret um Ihr Anliegen kümmern. Selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Pflichtverteidigung.