Kostenfreies Erstgespräch bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, biete ich Ihnen an, mir Ihre Kündigung im Rahmen eines ersten Orientierungsgesprächs unverbindliche anzusehen und Ihnen mitzuteilen, ob ein rechtliches Vorgehen gegen diese Kündigung grundsätzlich möglich ist und auch Erfolg versprechend sein könnte. Da ich zu dieser Einschätzung die Kündigung, den Arbeitsvertrag, eine aktuelle Lohnabrechnung und weitere Informationen von Ihnen benötige, ist es sinnvoll, für dieses Erstgespräch einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei zu vereinbaren, zu dem Sie die genannten Unterlagen mitbringen können. Bitte beachten Sie unbedingt, dass dieser Termin möglichst zeitnah nach Erhalt der Kündigung erfolgen sollte, da für eine eventuelle Kündigungsschutzklage nur drei Wochen Zeit bleiben (Kündigung erhalten – jetzt richtig reagieren)