In der Insolvenz nimmt man mir mein Auto weg.
Ein Kraftfahrzeug, das im Eigentum des Schuldners steht, gehört grundsätzlich zu Insolvenzmasse und kann im Rahmen des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter tatsächlich auch verwertet werden. Das Auto ist jedoch geschützt, wenn der Schuldner es benötigt, um zur Arbeitsstelle zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein und auch kein sonstiger Pfändungsschutz in Betracht kommen, besteht oftmals die Möglichkeit für den Schuldner, das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse freizukaufen und insoweit mit dem Insolvenzverwalter auch eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren.