Ich habe schon lange Schulden. Kann ich wegen Insolvenzverschleppung bestraft werden?
Eine Verpflichtung, die Insolvenz zu beantragen, gibt es nur bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen, z. B. muss der Geschäftsführer einer GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung beantragen. Für natürliche Personen besteht eine solche Verpflichtung nicht, selbst wenn sie als Einzelunternehmer selbständig tätig sind.