Ich habe schon lange Schulden. Kann ich wegen Insolvenzverschleppung bestraft werden?
Eine Verpflichtung, die Insolvenz zu beantragen, gibt es nur bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen, z. B. muss der Geschäftsführer einer GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung beantragen. Für natürliche Personen besteht eine solche Verpflichtung nicht, selbst wenn sie als Einzelunternehmer selbständig tätig sind.
Zu beachten ist jedoch, dass die Versagung der Restschuldbefreiung in Betracht kommt, wenn der Schuldner die Gläubiger über seine Verhältnisse getäuscht hat und diese von einer eigenen Antragstellung dadurch abgehalten wurden (Anmerkung: Auch ein Gläubiger kann beantragen, dass über das Vermögen eines Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sog. Drittantrag i.S.d. § 14 InsO).