Privatinsolvenz Rechtsanwalt

Die Ursachen einer Überschuldung sind so vielfältig wie das Leben an sich: Arbeitslosigkeit, Scheidung, Eintritt in die Rente, Krankheit und andere Schicksalsschläge. Aus welchen Gründen auch immer Sie in finanzielle Schieflage geraten sind, es gibt keinen Grund, die Lösung Ihres Schuldenproblems nicht in Angriff zu nehmen! Gerne helfe ich Ihnen dabei!

Informationen Privatinsolvenz

  • Was bedeutet Privatinsolvenz?
  • Wer kann Privatinsolvenz beantragen?
  • Wie beantragt man Privatinsolvenz?

Was bedeutet Privatinsolvenz?

Bei der Privatinsolvenz handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das die sog. Restschuldbefreiung zum Ziel hat. Restschuldbefreiung bedeutet, dass alle Schulden (bis auf wenige Ausnahmen), die vor Insolvenzeröffnung bereits begründet waren, gelöscht werden. Durch die Restschuldbefreiung wird dem Betroffenen also ein wirtschaftlicher Neubeginn ermöglicht.

Wer kann Privatinsolvenz beantragen?

Die Privatinsolvenz richtet sich an natürliche Personen, die nicht selbständig tätig sind, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Rentner und Arbeitslose. Sollten Sie derzeit selbständig tätig sein, beachten Sie bitte die Hinweise für Selbständige.

Wie beantragt man Privatinsolvenz?

Die Eröffnung des Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahrens wird bei dem Insolvenzgericht beantragt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Welches Insolvenzgericht für Sie zuständig ist, können Sie auf www.gerichtsverzeichnis.de abfragen.

Für den Antrag besteht Formularzwang, d. h. Sie müssen ein ganz bestimmtes Antragsformular benutzen. In der Regel stehen diese Formulare auf der Homepage des zuständigen Insolvenzgerichts zum Download bereit. Bevor der Insolvenzantrag aber bei Gericht eingereicht werden kann, muss ein sog. außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt werden.

Kanzlei Wolfgang Weiss

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