Wer erfährt von meinem Insolvenzverfahren?
Juni 13, 2019

Wird mein(e) Ehepartner(in) durch meine Insolvenz in meine Schulden reingezogen?

Im Rahmen der normalen güterrechtlichen Zugewinngemeinschaft: Nein. Ihre Schulden, Ihr Insolvenzverfahren. Schulden, für die Ihr Ehepartner mithaftet (z. B. gemeinsamer Kredit, gemeinsame Steuerschulden), bleiben ihm gegenüber auch im Falle Ihrer Insolvenz natürlich bestehen. Ihr Ehepartner muss diese Schulden nach wie vor bedienen oder gleichfalls ein Schuldenbereinigungs- / Insolvenzverfahren in Angriff nehmen.

Eventuell muss sich Ihr Ehepartner an den Kosten Ihres Insolvenzverfahrens beteiligen. Verfügt Ihr Ehepartner über ein überdurchschnittliches Einkommen, kann es sein, dass er im Rahmen seiner Ihnen gegenüber obliegenden Unterhaltspflicht an den Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens beteiligt wird. Dieser Fall kommt in der Praxis aber nur sehr selten vor.