Kosten / Prozesskostenhilfe / Rechtsschutzversicherung


Als weitere Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist die Behandlung der Kosten des Rechtsstreits hervorzuheben. Im Rahmen der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten (insbesondere die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt) selbst, egal, wie der Prozess ausgeht. Es spielt also keine Rolle, wer das Gerichtsverfahren gewinnt bzw. verliert. Diese auf den ersten Blick vermutlich seltsam erscheinende Regelung dient in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers. Diesem wird hierdurch ermöglicht, die zu erwartenden Kosten des Rechtsstreits bereits vor Einreichung der Klage weitgehend exakt bestimmen zu können. Er muss keine Furcht davor haben, im Falle einer gerichtlichen Niederlage auch noch für die Rechtsanwaltskosten des Arbeitgebers aufkommen zu müssen.


Ist der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage, den Kündigungsschutzprozess zu finanzieren, besteht die Möglichkeit der sog. Prozesskostenhilfe. Weiterhin besteht natürlich über eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit der Prozessfinanzierung.


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Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen wurden nach bestem Wissen und der erforderlichen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Verbindliche und belastbare Auskünfte können nur nach eingehender Betrachtung des Einzelfalles und nach Erteilung eines entsprechenden Mandats erteilt werden. Ich danke für Ihr Verständnis.