Kündigungsschutzklage / Rechtsanwalt aufsuchen

Kündigungsschutzklage innerhalb 3 Wochen


Nach Erhalt der Kündigung neigt der eine oder andere dazu, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um diesen dazu zu bewegen, die Kündigung wieder zurückzunehmen. Dieses Vorgehen ist meiner Erfahrung nach nicht zu empfehlen. Zum einen ist es in den wenigsten Fällen von Erfolg gekrönt, da sich der Arbeitgeber in aller Regel nicht umstimmen lässt. Zum anderen birgt dieses Vorhaben die Gefahr, dass das Gespräch aus dem Ruder läuft und Sie sich zu Äußerungen hinreißen lassen, die Sie im Nachhinein besser nicht gesagt hätten. Dies ist natürlich verständlich, da die Nerven oft blank liegen und man zu einem sachlichen Gespräch meist nicht mehr in der Lage ist. Das wichtigste Argument, das gegen diesen Gesprächsversuch spricht, ist aber der damit einhergehende Zeitverlust: Die einzige sinnvolle Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung effektiv zur Wehr zu setzen, ist die sog. Kündigungsschutzklage, die man beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen muss.
Für die Einreichung dieser Klage besteht eine Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Wenn Sie also zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, besteht die Gefahr, dass Sie diese Frist versäumen. Die Klage ist dann nicht mehr möglich. Es gibt auch Fälle, bei denen der Arbeitgeber das Gespräch so lange verzögert, bis die Klagefrist abgelaufen ist und er sich dann natürlich nicht mehr umstimmen lässt, die Kündigung zurückzunehmen. Wahren Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich auf derlei Taktiererei keinesfalls ein.
Im Hinblick auf den zu beachtenden Zeitfaktor ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Kündigung gegebenenfalls aus formalen Gründen zurückgewiesen werden kann, wenn sie nicht vom Chef selbst, sondern von einer anderen Person unterschrieben wurde und unklar ist, ob diese Person zum Ausspruch der Kündigung überhaupt berechtigt ist. In diesem Fall muss die Kündigung von Ihnen unverzüglich zurückgewiesen werden. Für das Erfordernis dieser Unverzüglichkeit haben Sie aber nur wenig Zeit.
Verlieren Sie also keine Zeit und kontaktieren Sie umgehend nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt, der die Formalitäten der Kündigung prüfen, diese gegebenenfalls unverzüglich zurückweisen und die Kündigungsschutzklage rechtzeitig für Sie einreichen kann!