Die Kosten der Schuldenbereinigung


Zur Frage, welche Kosten für Sie persönlich bei einem Schuldenbereinigungsverfahren entstehen, ist zwischen dem außergerichtlichen Einigungsverfahren und dem gerichtlichen Insolvenzverfahren unterscheiden.


Die Kosten für das außergerichtliche Einigungsverfahren

Die Rechtsanwaltskosten für das außergerichtliche Einigungsverfahren orientieren sich grundsätzlich an der Anzahl der Gläubiger. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände bewegen sich die Kosten für meine Tätigkeit in einem Rahmen von 345,10 € bis 1.005,55 €.
Die Erstberatung erfolgt unverbindlich und kostenfrei. Im Rahmen der Erstberatung werde ich Ihnen die Kosten, die in Ihrem Fall für meine Tätigkeit aufzubringen wären, transparent und abschließend erläutern.
Bei entsprechend eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen besteht auch die Möglichkeit, gerichtliche Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Wird Beratungshilfe bewilligt, übernimmt die Staatskasse mit Ausnahme eines Eigenanteils iHv 15.- € Ihre Rechtsanwaltskosten. In den letzten Jahren haben die Gerichte die Bewilligung der Beratungshilfe aber erheblich eingeschränkt. Im Grunde wird diese nur noch bewilligt, wenn mit den Verbindlichkeiten rechtlich komplexe Sachverhalte einhergehen oder eine anderweitige Hilfe (z. B. öffentliche Schuldenberatung) nicht in einem angemessenen Zeitraum in Anspruch genommen werden kann.

Die Kosten für das Insolvenzverfahren

Unter den Kosten für das Insolvenzverfahren sind die Kosten des Insolvenzgerichts und die Kosten des Insolvenzverwalters zu verstehen.
Wie hoch diese Kosten sind, hängt insbesondere von der Höhe der Insolvenzmasse ab, die im Laufe des Verfahrens gebildet wird, z. B. aufgrund des bei Ihnen pfändbaren Einkommens. Hierbei ist zu beachten, dass von der Insolvenzmasse zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens bedient werden. Erst wenn dann noch Geld übrig ist, erfolgt eine Verteilung an die Gläubiger. Ihr pfändbares Einkommen wird also vorrangig dafür genutzt, Ihre Verfahrenskosten zu begleichen.
Ist kein pfändbares Einkommen vorhanden, wird also keine oder zumindest nur eine geringe Insolvenzmasse gebildet, belaufen sich die Kosten des Insolvenzverfahrens auf (grob geschätzt) etwa 1.500.- €. Diesbezüglich besteht die Möglichkeit der sog. Kostenstundung mit der Folge, dass Sie auch dann die Restschuldbefreiung erhalten, wenn diese Kosten am Ende des Verfahrens noch nicht oder noch nicht vollständig beglichen wurden.
Auch wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, ist grundsätzlich zu empfehlen, aus dem pfändungsfreien Einkommen trotzdem (geringe) monatliche Zahlungen in die Insolvenzmasse zu leisten, um so eine Restschuldbefreiung nach bereits 5 Jahren zu erhalten (siehe hierzu: Schuldenfrei in 5 Jahren).